Das
Oberlandesgericht München hat sich mit die Menschenwürde
verletzenden Anordnungen an den Angeklagten zur Feststellung seiner
Verhandlungsfähigkeit beschäftigt. Es hat festgestellt, dass die
Objektivierung der Verhandlungsunfähigkeit eines Angeklagten nicht
durch Anordnungen herbeigeführt werden darf, die den Angeklagten in
seiner menschlichen Würde und seinem allgemeinen
Persönlichkeitsrecht tiefgreifend beeinträchtigen. Im vorliegenden
Fall hatte der Vorsitzende angeordnet, Erbrochenes des Angeklagten
zwecks späterer Untersuchungen durch einen Sachverständigen
aufzubewahren.
Wissenswertes und Neuigkeiten zu rechtlichen Themenbereichen - Erläuterungen von Fachbegriffen - Aktuelles und Spannendes zu den Rechtsgebieten Strafrecht, Jugendstrafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrechtliche Streitigkeiten, Bußgeldverfahren und auch anderen Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Axel F. Schierholz aus Berlin (Mitte - Moabit - Tiergarten).
Samstag, 10. Januar 2015
Donnerstag, 27. März 2014
Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Jugendstrafrecht
Das
Kammergericht hat entschieden, dass die Schwere der Tat grundsätzlich
die Beiordnung eines Pflichtverteidigers auch im Jugendstrafrecht
jedenfalls dann gebietet, wenn nach den Gesamtumständen eine
Freiheitsentziehung von mindestens einem Jahr zu erwarten ist oder
jedenfalls angesichts konkreter Umstände in Betracht kommt. Bei
dieser Straferwartung handelt es sich jedoch nicht um eine starre
Grenze. Es sind auch sonstige Umstände zu berücksichtigen, die im
Zusammenhang mit der verhängten bzw. drohenden Strafe dazu führen
können, dass die Mitwirkung eines Verteidigers auch bei einer
niedrigeren Strafe geboten erscheint. Hierzu zählt auch ein
möglicher Bewährungswiderruf. Gerade im Jugendstrafrecht ist wegen
der in der Regel geringen Lebenserfahrung eines Jugendlichen (oder
auch heranwachsenden Angeklagten) und seiner daher größeren
Schutzbedürftigkeit eher die Beiordnung eines Pflichtverteidigers
erforderlich als im Erwachsenenstrafrecht.
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