Mittwoch, 6. Juli 2011

Was ist ein Bußgeldverfahren?

Das Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wird als "Bußgeldverfahren" bezeichnet und im deutschen Recht durch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt.
 
Die Vorschriften allgemeiner Gesetze wie der Strafprozessordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes gelten bis auf wenige Ausnahmen auch für das Bußgeldverfahren.
 
Die aus einem Bußgeldverfahren hervorgehenden Sanktionen können neben einem Bußgeld zwischen fünf und mehreren Millionen Euro auch noch weitere Sanktionen beinhalten. Aus dem Straßenverkehrsrecht ist das Fahrverbot oder der Eintrag im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eine der bekanntesten zusätzlichen Sanktionen.
 
Ein Bußgeldverfahren kann man ganz grob in drei Abschnitte aufteilen:
  1. Das Vorverfahren - hier wird durch die Verwaltungsbehörde das Delikt mit dem Bußgeldbescheid geahndet.
  2. Das Zwischenverfahren - hier entscheidet die Verwaltungsbehörde selbstständig über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und übergibt den Vorgang ggf. an die Staatsanwaltschaft.
  3. Das gerichtliche Verfahren  - hier wird in erster Instanz durch das Amtsgericht bzw. bei bei Rechtsbeschwerden durch das Oberlandesgericht über die Ordnungswidrigkeit entschieden.
 
Die Verstöße gegen unterschiedlichste Gesetze werden mit dem Bußgeldverfahren von Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaften, Amtsgerichten (Abteilungen für Bußgeldverfahren), Landgerichten (Kammern für Bußgeldverfahren), Oberlandesgerichten sowie vom Bundesgerichtshof (Senate für Bußgeldverfahren) verfolgt. Ein Bußgeldverfahren gegen Kinder ist nicht möglich.
 
In folgenden Gesetzen, Ordnungen oder Wesen sind Bußgeldverfahren möglich: Ordnungswidrigkeitengesetz, Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung, Jugendschutzgesetz, Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, Pass,- Ausweis- und Meldewesen, Ausländerrecht, Vereins- und Versammlungsrecht, Waffen- und Sprengstoffrecht, Post,- Fernmelde- und Verkehrswesen, Datenschutz, Arbeits- und Sozialrecht, Gewerberecht, Gaststättenrecht, Wasserrecht, Tierschutz, Umweltschutz, Naturschutz und Forstwesen, Jagdwesen und Fischereirecht.

Montag, 27. Juni 2011

Was sind Zivilrechtliche Streitigkeiten?

Neben dem einen Teil des deutschen Rechtssystem, dem Strafrecht, gibt es einen zweiten Teil, das Zivilrecht, welches sich mit zivilrechtlichen Streitigkeiten, wie z.B. Mietstreitigkeiten, Forderungsdurchsetzungen oder Forderungsabwehr beschäftigt.
 
Im Gegensatz zur strafrechtlichen Verfolgung, die mit der Bestrafung des Täters endet, werden im Zivilrecht zwar Urteile gefällt, es findet aber keine Verurteilung statt.
 
Eine andere Bezeichnung des Zivilrechts ist der Begriff "Privatrecht". Bekannte Bereiche des Zivilrechts sind das Personenrecht, das Familienrecht, das Erbrecht, das Sachenrecht und das Schuldrecht.
 
Somit werden in den verschiedenen zivilrechtlichen Abteilungen wie z.B. Erbstreitigkeiten, Scheidung, Unterhaltsansprüche sowie auch Aufenthaltsrecht von "Trennungs-Kindern".
 
Weitere geläufige Formen des Zivilrechts sind das Eherecht, das Jugendrecht und das Scheidungsrecht - diese Rechte gehören zum Familienrecht.
 
Das Schuldrecht befasst sich mit den Schuldverhältnisse zweier Parteien. Das Sachenrecht betrifft Vermögensrechtliche Dinge und die damit verbundenen Streitigkeiten zweier oder mehrerer Interessensgemeinschaften über bewegliche Gegenstände oder auch z.B. Grundstücken. Meist geht es dabei um die Klärung der Besitzverhältnisse.
 
Über Dinge, die Personen an sich betreffen, entscheidet das Personenrecht.
 
Natürlich gibt es auch beim Zivilrecht mehrere Sonderfälle, die in additionalen Absätzen geregelt sind. Ein Beispiel ist das Handelsrecht oder auch bestimmte Fragen zum Mietrecht oder Arbeitsrecht. Denn die Bemühung des Zivilrechts ist auch in diesem Bereichen durchaus häufig notwendig, z.B. bei Kündigungen und Verträgen Klarheit in allen Punkten über Rechte und Pflichten zu erlangen.