- Das Oberlandesgericht Hamm hat beschlossen, dass der Erlass eines Haftbefehls gegen einen Beschuldigten, dessen Strafhaft in anderer Sache in Kürze endet, dann unverhältnismäßig ist, wenn während der Strafhaft in anderer Sache genügend Zeit zur Verfügung gestanden hatte, um das Strafverfahren, in welchem der Haftbefehl erlassen werden soll, voraussichtlich rechtskräftig abzuschließen und in dieser Zeit das Verfahren aus der Justiz zuzurechnenden Gründen nicht hinreichend gefördert wurde.
- Der Haftgrund der Verdunklungsgefahr erfordert, dass die konkrete Gefahr droht, dass die Ermittlungen der Wahrheit durch Handlungen des Beschuldigten erschwert wird. Daran fehlt es regelmäßig, wenn die Beweise bereits so gesichert sind, dass ein Beschuldigter die Wahrheitsfindung grundsätzlich nicht mehr behindern kann. Bei der Gefahr der Einflussnahme auf Zeugen kann dies insbesondere dann angenommen werden, wenn eine richterlich protokollierte Aussage des jedenfalls im Vernehmungszeitpunkt unbeeinflussten Zeugen bereits vorliegt.
Wissenswertes und Neuigkeiten zu rechtlichen Themenbereichen - Erläuterungen von Fachbegriffen - Aktuelles und Spannendes zu den Rechtsgebieten Strafrecht, Jugendstrafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrechtliche Streitigkeiten, Bußgeldverfahren und auch anderen Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Axel F. Schierholz aus Berlin (Mitte - Moabit - Tiergarten).
Mittwoch, 7. Oktober 2015
Haftbefehl und Haftgrund
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Strafverfahren
Freitag, 2. Oktober 2015
Haftbeschwerde während der Hauptverhandlung
Erhebt
ein Angeklagter während laufender Hauptverhandlung eine
Haftbeschwerde und begründet diese damit, dass nach der bisherigen
Beweisaufnahme der dringende Tatverdacht entfallen sei, so muss das
erkennende Gericht, wenn es der Haftbeschwerde nicht abhelfen will,
sich mit dem Vortrag des Angeklagten in seinem Nichtabhilfebeschluss
auseinandersetzen. Nur dann ist dem Beschwerdegericht die
uneingeschränkte Überprüfung der angefochtenen Entscheidung
möglich. Es muss in die Lage versetzt werden, dass mitgeteilte
Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung der zurzeit für und gegen
einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände einzuschätzen.
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