Der
Bundesgerichtshof hat beschlossen, dass es einem Angeklagten
grundsätzlich gestattet ist, seine mündlichen Äußerungen unter
Verwendung von Notizen oder eines Manuskripts abzugeben. Im
vorliegenden Fall war dem Angeklagten die Verlesung eines von ihm
angefertigten mehrseitigen Manuskripts vom Vorsitzenden einer Kammer
des Landgerichts Frankfurt am Main untersagt worden, „weil
dies nicht als Teil der Vernehmung anzusehen sei“.
Der BGH hat nun entschieden, dass dies rechtsfehlerhaft war.
Wissenswertes und Neuigkeiten zu rechtlichen Themenbereichen - Erläuterungen von Fachbegriffen - Aktuelles und Spannendes zu den Rechtsgebieten Strafrecht, Jugendstrafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrechtliche Streitigkeiten, Bußgeldverfahren und auch anderen Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Axel F. Schierholz aus Berlin (Mitte - Moabit - Tiergarten).
Donnerstag, 20. August 2015
Freitag, 14. August 2015
Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus
Bei
der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus führt nicht
automatisch jede therapeutische Schwierigkeit und nicht jedes
weisungswidrige Verhalten des Untergebrachten im Rahmen seiner
Therapie zu der Erwartung, er werde in der Freiheit erneut rückfällig
werden. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat beschlossen, dass die
Fortdauer einer aus Anlass eines sexuellen Kindesmissbrauchs
angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Landeskrankenhaus
eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades erneuter Missbrauchstaten
erfordert. Nur geringfügige Regelverstöße im Rahmen des
Behandlungsverhältnisses vermögen die Fortdauer der Unterbringung
nicht zu rechtfertigen, soweit sie nicht geeignet sind, die Erwartung
zu begründen, der Untergebrachte werde erneut Kinder missbrauchen.
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