Das
Landgericht Kaiserslautern hat festgestellt, dass ein
Durchsuchungsbeschluss nur dann seine verfassungsrechtlichen
Voraussetzungen erfüllt, wenn die dem Beschuldigten vorgeworfene Tat
in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ausreichend eingegrenzt
und der behauptete Tatverdacht nicht nur mit formelhaften Sätzen
begründet ist.
Wissenswertes und Neuigkeiten zu rechtlichen Themenbereichen - Erläuterungen von Fachbegriffen - Aktuelles und Spannendes zu den Rechtsgebieten Strafrecht, Jugendstrafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrechtliche Streitigkeiten, Bußgeldverfahren und auch anderen Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Axel F. Schierholz aus Berlin (Mitte - Moabit - Tiergarten).
Mittwoch, 13. Mai 2015
Montag, 4. Mai 2015
Anordnung einer Durchsuchung
Das
Landgericht Freiburg hat beschlossen, dass für die Anordnung einer
Durchsuchung das Vorliegen eines Anfangsverdachts erforderlich ist,
der die Annahme einer Straftat und damit die Einleitung des
Ermittlungsverfahrens rechtfertigt. Es ist nicht ausreichend, wenn
dieser Anfangsverdacht allein auf Erkenntnissen beruht, die aus
Telefonüberwachungsmaßnahmen resultieren, sofern sich der
Tatverdacht nicht auf eine sogenannte Katalogtat richtet.
Labels:
Durchsuchung,
Ermittlungsverfahren,
Landgericht,
Tatverdacht
Abonnieren
Posts (Atom)