Der
Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz hat sich mit der
Verwertbarkeit der durch eine Privatperson illegal erlangten
sogenannten „Steuer-CD“ befasst. Danach ist die Verwertbarkeit
der „Steuer-CD“ bei der Anordnung eines Durchsuchungs- und
Beschlagnahmebeschlusses stets an dem Recht des Beschuldigten auf ein
faires Verfahren zu messen. Die erhöhten Anforderungen an ein
verfassungsrechtliches Verwertungsverbot entbinden die
Ermittlungsbehörde nicht von ihrer grundsätzlichen Pflicht nur in
rechtskonformer Art Beweise zu erheben. Das Recht des Beschuldigten
auf Unverletzlichkeit seiner Wohnung führt bei der Beantragung des
Durchsuchungsbeschlusses dazu, dass dem Richter alle
entscheidungserheblichen Tatsachen mitgeteilt werden. Dies gilt
insbesondere für die Umstände der Beweiserhebung, wenn ein
Verwertungsverbot im Raum steht. Die Wirksamkeit des
Richtervorbehalts ist grundrechtssichernd. Sie muss gewährleistet
bleiben. Hierfür haben Gerichte und Strafverfolgungsbehörden
gemeinsam Sorge zu tragen.
Wissenswertes und Neuigkeiten zu rechtlichen Themenbereichen - Erläuterungen von Fachbegriffen - Aktuelles und Spannendes zu den Rechtsgebieten Strafrecht, Jugendstrafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrechtliche Streitigkeiten, Bußgeldverfahren und auch anderen Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Axel F. Schierholz aus Berlin (Mitte - Moabit - Tiergarten).
Mittwoch, 18. Februar 2015
Samstag, 10. Januar 2015
Oberlandesgericht München zur Menschenwürde und zum Persönlichkeitsrecht
Das
Oberlandesgericht München hat sich mit die Menschenwürde
verletzenden Anordnungen an den Angeklagten zur Feststellung seiner
Verhandlungsfähigkeit beschäftigt. Es hat festgestellt, dass die
Objektivierung der Verhandlungsunfähigkeit eines Angeklagten nicht
durch Anordnungen herbeigeführt werden darf, die den Angeklagten in
seiner menschlichen Würde und seinem allgemeinen
Persönlichkeitsrecht tiefgreifend beeinträchtigen. Im vorliegenden
Fall hatte der Vorsitzende angeordnet, Erbrochenes des Angeklagten
zwecks späterer Untersuchungen durch einen Sachverständigen
aufzubewahren.
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