Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Bemessung einer
Jugendstrafe die positiven Entwicklungen seit der Tat, insbesondere
eine Konsolidierung der Lebensverhältnisse des Angeklagten für das
Maß der erforderlichen Erziehung von Bedeutung sind. Das Gericht
muss an dieser Stelle auch berücksichtigen, dass eine nicht
aussetzungsfähige Jugendstrafe – eine Jugendstrafe ohne Bewährung
– dieser positiven Entwicklung in Freiheit ein Ende setzt. Daher
muss die Konsolidierung der Lebensverhältnisse des Angeklagten
ausdrücklich in die Strafbemessung auch bei der Frage der Bewährung
einbezogen werden.
Wissenswertes und Neuigkeiten zu rechtlichen Themenbereichen - Erläuterungen von Fachbegriffen - Aktuelles und Spannendes zu den Rechtsgebieten Strafrecht, Jugendstrafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrechtliche Streitigkeiten, Bußgeldverfahren und auch anderen Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Axel F. Schierholz aus Berlin (Mitte - Moabit - Tiergarten).
Donnerstag, 6. Februar 2014
Montag, 27. Januar 2014
OLG Braunschweig zum Thema Transplantationsgesetz
Das
OLG Braunschweig hat entschieden, dass vorsätzliche Falschangaben
eines Krankenhausmitarbeiters gegenüber der zuständigen
Vermittlungsstelle nach dem Transplantationsgesetz grundsätzlich als
versuchte Tötung zum Nachteil der dadurch übergangenen Patienten
bewertet werden kann, wenn der Täter weiß, dass seine Angaben nicht
weiter überprüft werden und sie die Zuteilungsreihenfolge soweit
beeinflussen, dass es in einem engen zeitlichen Zusammenhang
unmittelbar zur Zuteilung eines Spenderorgans kommt und die rettende
Transplantationsbehandlung anderer Patienten dadurch lebensbedrohlich
verzögert wird.
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