Donnerstag, 17. Oktober 2013

"Gebot der bestmöglichen Sachaufklärungen"

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die ausreichende richterliche Sachaufklärung und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage die Unverzichtbare voraussetzung eines Rechtstaatlichen Verfahrens bei Entscheidungen über den Entzug der persönlichen Freiheit - vorliegend den Wideruf einer Aussetzung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung ist. Die richterliche Aufklärungspflicht folgt auch in diesem Fall dem sogenannten "Gebot der bestmöglichen Sachaufklärungen". Für den Fall dass das Gericht eine Auswahl unter mehreren Beweismitteiln hat, muss es auf qualitativ Gute, saachnahe Beweise zurückgreifen.

Donnerstag, 10. Oktober 2013

"Zusammenrottung"

Das OLG Naumburg hat entschiden, dass der Bergiff der  "Zusammenrottung" im Sinne des Versammlungsgesetzes einen friedensstörenden Willen im Sinne einer rechtswidrigen Absicht voraussetzt. Dies ist weder allein durch das Skandieren von Parolen, noch durch das bloße Zulaufen auf eine Polizeikette gegeben. Eine "Zusammenrottung" ist auch nicht bereits deshalb gegeben, wen einige der Versammlungsteilnhmer vermummt sind. Vom Verhalten eines Einzelnen kann nämlich nicht zwingend auf eingeschlossenes Auftreten einer Menge geschlossen welden.