Wissenswertes und Neuigkeiten zu rechtlichen Themenbereichen - Erläuterungen von Fachbegriffen - Aktuelles und Spannendes zu den Rechtsgebieten Strafrecht, Jugendstrafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrechtliche Streitigkeiten, Bußgeldverfahren und auch anderen Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Axel F. Schierholz aus Berlin (Mitte - Moabit - Tiergarten).
Donnerstag, 26. September 2013
Ortsabwesenheit
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Wiedereinsetzung
in den vorigen Stand nach urlaubsbedingter Ortsabwesenheit nicht
allein deswegen abgelehnt werden darf, weil der Betroffene keine
besonderen Vorkehrungen für den Fall der Zustellung von Gerichtspost
getroffen hat. Hierbei soll allein entscheend seit, dass dessen
Ortsabwesenheit nur vorübergehender Natur - längstens etwa 6 Wochen -
war. Dies gilt entgegen der bisherigen Rechtssprechungen auch dann, wenn
er weiss, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist.
Donnerstag, 23. Mai 2013
Kurz und Knapp - Neues aus der Rechtswelt
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit umso weniger auf die festgestellte Blutalkoholkonzentration des Angeklagten ankommt, je mehr andere tragfähige psychodiagnostische Beweisanzeichen zur Verfügung stehen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer aus Rechtsgründen nicht angezeigten und somit objektiven verfahrensfehlerhaften Vereidigung gemäß § 59 StPO die Annahme eines minderschweren Falles geboten sei.
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass die Diensthandlung eines Polizeibeamten dann rechtswidrig im Sinne des § 113 Abs. 3 Satz 1 StGB sei, wenn er dem Betroffenen falsch belehrt hat.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer aus Rechtsgründen nicht angezeigten und somit objektiven verfahrensfehlerhaften Vereidigung gemäß § 59 StPO die Annahme eines minderschweren Falles geboten sei.
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass die Diensthandlung eines Polizeibeamten dann rechtswidrig im Sinne des § 113 Abs. 3 Satz 1 StGB sei, wenn er dem Betroffenen falsch belehrt hat.
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