Dienstag, 13. Dezember 2011

Vorsicht vor Downloadportalen

Es gibt sie leider immer häufiger im Internet: Downloadportale. Dort kann man sich als registrierter Nutzer Programme (Software) herunterzuladen, die sehr häufig auf anderen Portalen oder auf den Webseiten der Hersteller und Autoren kostenlos und ohne persönliche Registrierung erhältlich sind. Wenn man sich nichtwissend zu dem kostenpflichtigen Erwerb eines solchen Programmes entschlossen hat, erfolt meist kurze Zeit später die Ernüchterung, nachdem man dazu aufgefordert wurde, den Preis für ein ganzes Jahres-Abonnement zu bezahlen.

Seien Sie also vorsichtig bei kostenpflichtigen Downloads im Internet - sogenannten "Abo-Fallen". Wenn Sie dennoch Opfer eines solchens Angebotes geworden sind, lassen sie sich auf jeden Fall durch einen Anwalt erst beraten. Sie könnten voreilig handeln und Fehler machen, die vermeidbar sind. Für eine anwaltliche Erstberatung berechnet Ihnen Rechtsanwalt Axel F. Schierholz nur 50,- €, die sich bestimmt lohnen.

Axel F. Schierholz
Rechtsanwalt zugleich Fachanwalt für Strafrecht

Turmstraße 33
10551 Berlin
(Mitte - Moabit - Tiergarten)

fon: 030-30 20 88 41
fax: 030-30 20 88 42

www.rechtsanwalt-schierholz.de

Donnerstag, 25. August 2011

Aktuelles Urteil des Berliner Kammergerichts


Die rot-rote Regierung Berlins hat den Ausstieg aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus beschlossen, damit sollte der Haushalt von milliardenschweren Subventionslasten befreit werden. Diese Sparmaßnahmen sollten über viele Jahre lang eine große Wirkung erzielen. Jetzt hat das Berliner Kammergericht jedoch ein neues Urteil gefällt. Das Urteil gibt vielen Vermietern die Hoffnung, vielleicht einen Teil ihrer Investitionskosten zurück zu bekommen, eben so, wie sie es ursprünglich in Ihren Kostenplänen eingerechnet hatten.

Gegenstand der Urteilssprechung war der landeseigene Liegenschaftsfonds und die Frage, ob er - obwohl er sich an den Kosten nicht mehr beteiligt - den vollen Erbbauzins von den privaten Investoren verlangen darf.

Nach der Entscheidung des Gerichts muss das Land Berlin den Erbbauzins um ca. 50% reduzieren. Für die insgesamt betroffenen ca. 25.000 privaten Wohnungen, die ursprünglich keine Fördermittel mehr erhalten sollten, kann dieses Urteil für das Land Berlin Einnahmeausfälle über die kommenden 15 Jahre hinweg von bis zu 500 Millionen Euro bedeuten.