Erhebt
ein Angeklagter während laufender Hauptverhandlung eine
Haftbeschwerde und begründet diese damit, dass nach der bisherigen
Beweisaufnahme der dringende Tatverdacht entfallen sei, so muss das
erkennende Gericht, wenn es der Haftbeschwerde nicht abhelfen will,
sich mit dem Vortrag des Angeklagten in seinem Nichtabhilfebeschluss
auseinandersetzen. Nur dann ist dem Beschwerdegericht die
uneingeschränkte Überprüfung der angefochtenen Entscheidung
möglich. Es muss in die Lage versetzt werden, dass mitgeteilte
Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung der zurzeit für und gegen
einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände einzuschätzen.
Wissenswertes und Neuigkeiten zu rechtlichen Themenbereichen - Erläuterungen von Fachbegriffen - Aktuelles und Spannendes zu den Rechtsgebieten Strafrecht, Jugendstrafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrechtliche Streitigkeiten, Bußgeldverfahren und auch anderen Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Axel F. Schierholz aus Berlin (Mitte - Moabit - Tiergarten).
Posts mit dem Label angeklagter werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label angeklagter werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Freitag, 2. Oktober 2015
Donnerstag, 20. August 2015
Mündliche Äußerungen unter Verwendung von Notizen oder eines Manuskripts
Der
Bundesgerichtshof hat beschlossen, dass es einem Angeklagten
grundsätzlich gestattet ist, seine mündlichen Äußerungen unter
Verwendung von Notizen oder eines Manuskripts abzugeben. Im
vorliegenden Fall war dem Angeklagten die Verlesung eines von ihm
angefertigten mehrseitigen Manuskripts vom Vorsitzenden einer Kammer
des Landgerichts Frankfurt am Main untersagt worden, „weil
dies nicht als Teil der Vernehmung anzusehen sei“.
Der BGH hat nun entschieden, dass dies rechtsfehlerhaft war.
Labels:
angeklagter,
Landgericht,
mündliche Äußerung,
Vernehmung
Donnerstag, 30. Juli 2015
Anspruch auf Übersetzung in die Muttersprache
Ein
Angeklagter hat stets Anspruch auf Übersetzung der gegen ihn
gerichteten Anklageschrift. Er hat das Recht, innerhalb möglichst
kurzer Zeit in seiner Muttersprache in allen Einzelheiten über Art
und Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu
werden. Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, dass dies
grundsätzlich schon vor der Hauptverhandlung zu geschehen hat und
auch in dem Fall, in welchem dem Angeklagten ein Verteidiger
beigeordnet wurde. Eine mündliche Übersetzung der Anklageschrift
genüge nur in Ausnahmefällen. Dies dann, wenn der
Verfahrensgegenstand tatsächlich und rechtlich einfacher Art sei.
Dienstag, 14. Juli 2015
Neues vom Bundesgerichtshof
- Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es unzulässig ist, wenn ein Tatgericht die Zulässigkeit der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten auf § 231 Abs. 2 StPO stützt, wenn dasselbe Gericht dem Angeklagten zuvor die weitere Teilnahme an seiner Hauptverhandlung freigestellt hat.
- Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass der Schriftverkehr zwischen einem inhaftierten Angeklagten und seinem Strafverteidiger keiner Kontrolle unterliegt, sofern ein Mandatsverhältnis besteht und das Schriftstück auch als „Verteidigerpost“ gekennzeichnet ist. Eine Kontrolle des Schriftverkehrs zwischen Verteidiger und Angeklagtem darf nur im Hinblick darauf erfolgen, ob es sich nach äußeren Merkmalen tatsächlich um Verteidigerpost handelt. Ein Öffnen der als Verteidigerpost gekennzeichneten Sendungen ist selbst in Fällen des Missbrauchsverdachts unzulässig. Begründete Zweifel an der Verteidigerstellung dürfen lediglich dazu führen, dass das Schriftstück ungeöffnet zurück gesandt wird.
Labels:
angeklagter,
Gericht,
StPO,
Strafverteidiger,
Verteidigerpost
Dienstag, 11. Februar 2014
Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten
Der
Bundesgerichtshof hat folgendes entschieden: Wird ein Urteil auf ein
Rechtsmittel zu Gunsten des Angeklagten aufgehoben und trifft der
neue Tatrichter Feststellungen, welche die Tat in einem wesentlich
milderen Licht erscheinen lassen, dann muss dieser seine Entscheidung
eingehend begründen, wenn er dennoch eine gleich hohe Jugendstrafe
für erforderlich hält.
Die
Höhe der zu verhängenden Jugendstrafe bemisst sich auch dann stets
nach erzieherischen Gesichtspunkten, wenn deren Verhängung
vollständig oder auch nur teilweise auf die Schwere der Schuld
gestützt wird. Das Maß der erforderlichen erzieherischen Einwirkung
lässt sich regelmäßig jedoch nicht ohne Betrachtung des Umfangs
des dem Angeklagten zuzurechnenden Tatunrechts ermitteln.
Labels:
angeklagter,
Bundesgerichtshof,
Jugendstrafe,
Rechtsmittel
Donnerstag, 6. Februar 2014
Bemessung einer Jugendstrafe - Entscheidung vom Bundesgerichtshof
Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Bemessung einer
Jugendstrafe die positiven Entwicklungen seit der Tat, insbesondere
eine Konsolidierung der Lebensverhältnisse des Angeklagten für das
Maß der erforderlichen Erziehung von Bedeutung sind. Das Gericht
muss an dieser Stelle auch berücksichtigen, dass eine nicht
aussetzungsfähige Jugendstrafe – eine Jugendstrafe ohne Bewährung
– dieser positiven Entwicklung in Freiheit ein Ende setzt. Daher
muss die Konsolidierung der Lebensverhältnisse des Angeklagten
ausdrücklich in die Strafbemessung auch bei der Frage der Bewährung
einbezogen werden.
Labels:
angeklagter,
Bewährung,
Bundesgerichtshof,
Jugendstrafe,
Konsolidierung
Donnerstag, 23. Mai 2013
Kurz und Knapp - Neues aus der Rechtswelt
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit umso weniger auf die festgestellte Blutalkoholkonzentration des Angeklagten ankommt, je mehr andere tragfähige psychodiagnostische Beweisanzeichen zur Verfügung stehen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer aus Rechtsgründen nicht angezeigten und somit objektiven verfahrensfehlerhaften Vereidigung gemäß § 59 StPO die Annahme eines minderschweren Falles geboten sei.
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass die Diensthandlung eines Polizeibeamten dann rechtswidrig im Sinne des § 113 Abs. 3 Satz 1 StGB sei, wenn er dem Betroffenen falsch belehrt hat.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer aus Rechtsgründen nicht angezeigten und somit objektiven verfahrensfehlerhaften Vereidigung gemäß § 59 StPO die Annahme eines minderschweren Falles geboten sei.
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass die Diensthandlung eines Polizeibeamten dann rechtswidrig im Sinne des § 113 Abs. 3 Satz 1 StGB sei, wenn er dem Betroffenen falsch belehrt hat.
Labels:
angeklagter,
Bundesgerichtshof,
Polizeibeamter,
Schuldfähigkeit,
StGB,
StPO,
Verteidigung
Dienstag, 20. November 2012
Urteil im "Kieler Ehrenmordfall": Keine Tötung aus niedrigen Beweggründen
Zitat aus der offiziellen Pressemitteilung Nr. 194/2012 des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2012:
"Das Landgericht Kiel hat fünf Angeklagte wegen Totschlags zu mehrjährigen Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt. Gegenstand war die gemeinschaftliche, möglicherweise spontan geplante Tötung eines Mannes, der eine Liebesbeziehung zu einer nach islamischem Recht mit einem der Angeklagten verheirateten Frau eingegangen war. Die Staatsanwaltschaft hat ihre mit dem Ziel einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen (sogenannter Ehrenmord) eingelegte Revision zurückgenommen. Die Rechtsmittel eines Nebenklägers und von vier Angeklagten hat der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig."
Sonntag, 30. September 2012
Interessantes zum Thema "Schöffen"
Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass eine Schöffin von der Teilnahme an der Hauptverhandlung wegen der Besorgnis der Befangenheit auszuschließen ist, wenn sie als Psychologin zu einem früheren Zeitpunkt Angehörige eines Opfers betreut hat und die Tat Gegenstand der früheren Verurteilung war.
Das Landgericht München hat entschieden, dass allein die Tatsache, dass der Angeklagte und einer der Schöffen im selben Großbetrieb tätig sind, noch nicht die Besorgnis der Befangenheit begründe. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Mitarbeiter des Großunternehmens als Zeugen in Betracht kommen und vernommen werden müssen und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Schöffe den Aussagen dieser Zeugen nicht völlig unvoreingenommen gegenüber steht.
Labels:
angeklagter,
Aussage,
Landgericht,
Psychologe,
Schöffen,
Zeuge
Abonnieren
Posts (Atom)