Das Landgericht Frankfurt hat folgendes Urteil ausgesprochen: Sogar bei Pauschalurlauben, muss die Fluggesellschaft seine Passagiere über eine Annullierung des Fluges benachrichtigen.
Damit reicht es nicht, wenn die Airlines den Veranstalter der Pauschalreise über den Flugausfall benachrichtigt, sondern es müssen direkt die einzelnen Reisenden informiert werden. Gemäß eines aktuellen Berichtes der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht einem Magazin zum Reiserecht, kann bei Nichtbefolgen dieser Informationspflicht den geschädigten Passagieren eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600,- € zugesprochen werden.
In einem konkreten Fall wurden Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht hatten, viel zu kurzfristig, d.h. erst einen Tag vor der Abreise informiert, dass Ihr im Rahmen der Reise inkludierte Flug annuliert wurde. Das Frankfurter Landgerichts ist der Ansicht, dass Fluggäste generell mindestens zwei Wochen vor dem Abflugtermin durch die Fluggesellschaft über eine Stornierung informiert werden müssen, wobei es dazu eben nicht ausreicht, wenn ausschließlich der Reiseveranstalter informiert wird und nicht der Fluggast selber.
Wissenswertes und Neuigkeiten zu rechtlichen Themenbereichen - Erläuterungen von Fachbegriffen - Aktuelles und Spannendes zu den Rechtsgebieten Strafrecht, Jugendstrafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrechtliche Streitigkeiten, Bußgeldverfahren und auch anderen Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Axel F. Schierholz aus Berlin (Mitte - Moabit - Tiergarten).
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Freitag, 13. Juli 2012
Freitag, 9. März 2012
Zugriff auf Facebook-Profil für Ermittlungen erlaubt?
Der Zugriff auf das Nutzerkonto und die dazugehörigen persönlichen Daten der Nutzer ist für ermittelnde Behörden seitens der deutschen Justuz erwünscht, jedoch in den meisten Fällen nicht ganz einfach. Facebook Deutschland verweist in solchen Fällen an die Europa-Zentrale in Irland und begründet dies mit den fehlenden Beschäftigen in Deutschland, die Zugriff auf die Daten der User hätten, zumal die Daten im Ausland gespeichert seien. Dennoch ist es in vielen Ermittlungsverfahren unverzichtbar, auf diese digitalen Daten zugreifen zu können. Nicht nur bei Facebook handelt es sich jedoch um ein ausländisches Unternehmen sondern auch bei den meisten anderen sozialen Netzwerken ist dies der Fall. Es bleibt abzuwarten, ob es in Zukunft einfacher gelingen wird, relevante Daten zur Strafverfolgung von diesen Unternehmen für juristische Zwecke zu bekommen - aus Sicht der Behörden ist eine baldige europäische Regelung unverzichtbar.
Dienstag, 13. Dezember 2011
Vorsicht vor Downloadportalen
Es gibt sie leider immer häufiger im Internet: Downloadportale. Dort kann man sich als registrierter Nutzer Programme (Software) herunterzuladen, die sehr häufig auf anderen Portalen oder auf den Webseiten der Hersteller und Autoren kostenlos und ohne persönliche Registrierung erhältlich sind. Wenn man sich nichtwissend zu dem kostenpflichtigen Erwerb eines solchen Programmes entschlossen hat, erfolt meist kurze Zeit später die Ernüchterung, nachdem man dazu aufgefordert wurde, den Preis für ein ganzes Jahres-Abonnement zu bezahlen.
Seien Sie also vorsichtig bei kostenpflichtigen Downloads im Internet - sogenannten "Abo-Fallen". Wenn Sie dennoch Opfer eines solchens Angebotes geworden sind, lassen sie sich auf jeden Fall durch einen Anwalt erst beraten. Sie könnten voreilig handeln und Fehler machen, die vermeidbar sind. Für eine anwaltliche Erstberatung berechnet Ihnen Rechtsanwalt Axel F. Schierholz nur 50,- €, die sich bestimmt lohnen.
Axel F. Schierholz
Rechtsanwalt zugleich Fachanwalt für Strafrecht
Turmstraße 33
10551 Berlin
(Mitte - Moabit - Tiergarten)
fon: 030-30 20 88 41
fax: 030-30 20 88 42
www.rechtsanwalt-schierholz.de
Seien Sie also vorsichtig bei kostenpflichtigen Downloads im Internet - sogenannten "Abo-Fallen". Wenn Sie dennoch Opfer eines solchens Angebotes geworden sind, lassen sie sich auf jeden Fall durch einen Anwalt erst beraten. Sie könnten voreilig handeln und Fehler machen, die vermeidbar sind. Für eine anwaltliche Erstberatung berechnet Ihnen Rechtsanwalt Axel F. Schierholz nur 50,- €, die sich bestimmt lohnen.
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