Ein
Angeklagter hat stets Anspruch auf Übersetzung der gegen ihn
gerichteten Anklageschrift. Er hat das Recht, innerhalb möglichst
kurzer Zeit in seiner Muttersprache in allen Einzelheiten über Art
und Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu
werden. Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, dass dies
grundsätzlich schon vor der Hauptverhandlung zu geschehen hat und
auch in dem Fall, in welchem dem Angeklagten ein Verteidiger
beigeordnet wurde. Eine mündliche Übersetzung der Anklageschrift
genüge nur in Ausnahmefällen. Dies dann, wenn der
Verfahrensgegenstand tatsächlich und rechtlich einfacher Art sei.
Wissenswertes und Neuigkeiten zu rechtlichen Themenbereichen - Erläuterungen von Fachbegriffen - Aktuelles und Spannendes zu den Rechtsgebieten Strafrecht, Jugendstrafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrechtliche Streitigkeiten, Bußgeldverfahren und auch anderen Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Axel F. Schierholz aus Berlin (Mitte - Moabit - Tiergarten).
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Donnerstag, 30. Juli 2015
Mittwoch, 18. Februar 2015
Verfassungsgerichtshof zur Verwertbarkeit einer "Steuer-CD"
Der
Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz hat sich mit der
Verwertbarkeit der durch eine Privatperson illegal erlangten
sogenannten „Steuer-CD“ befasst. Danach ist die Verwertbarkeit
der „Steuer-CD“ bei der Anordnung eines Durchsuchungs- und
Beschlagnahmebeschlusses stets an dem Recht des Beschuldigten auf ein
faires Verfahren zu messen. Die erhöhten Anforderungen an ein
verfassungsrechtliches Verwertungsverbot entbinden die
Ermittlungsbehörde nicht von ihrer grundsätzlichen Pflicht nur in
rechtskonformer Art Beweise zu erheben. Das Recht des Beschuldigten
auf Unverletzlichkeit seiner Wohnung führt bei der Beantragung des
Durchsuchungsbeschlusses dazu, dass dem Richter alle
entscheidungserheblichen Tatsachen mitgeteilt werden. Dies gilt
insbesondere für die Umstände der Beweiserhebung, wenn ein
Verwertungsverbot im Raum steht. Die Wirksamkeit des
Richtervorbehalts ist grundrechtssichernd. Sie muss gewährleistet
bleiben. Hierfür haben Gerichte und Strafverfolgungsbehörden
gemeinsam Sorge zu tragen.
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