- Das Oberlandesgericht Bremen hat beschlossen, dass die Auslieferung eines Inhaftierten nach Bulgarien unzulässig ist, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass die dort in der Untersuchungshaft oder auch Strafhaft zu erwartenden Haftbedingungen den völkerrechtlichen Mindeststandards nicht genügen. Ergänzend hierzu führt das Oberlandesgericht Celle aus, dass eine Auslieferung dann unzulässig sei, wenn die Zustände im Zielland die fundamentalen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung oder völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards auf dem Gebiet der Menschenrechte nicht erfüllt.
- Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass beim Zusammentreffen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen mit der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aus unterschiedlichen Erkenntnisverfahren der Heilung des Verurteilten deutlich Vorrang vor dem Strafaspekt einzuräumen ist. So ist ein Straftäter möglichst schnell einer therapeutischen Behandlung zuzuführen, auch wenn bereits widerrufene Strafreste noch zu vollstrecken sind.
Wissenswertes und Neuigkeiten zu rechtlichen Themenbereichen - Erläuterungen von Fachbegriffen - Aktuelles und Spannendes zu den Rechtsgebieten Strafrecht, Jugendstrafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrechtliche Streitigkeiten, Bußgeldverfahren und auch anderen Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Axel F. Schierholz aus Berlin (Mitte - Moabit - Tiergarten).
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Mittwoch, 5. August 2015
Interessantes aus den Oberlandesgerichten
Mittwoch, 4. März 2015
Oberlandesgericht Hamburg zum Thema Bewährungswideruf
Das
Oberlandesgericht Hamburg hat festgestellt, dass ein
Bewährungswiderruf eine aktuelle Prognose erfordere. Bei der
Bewertung, ob wegen begangener neuer Straftaten die weitere
Einwirkung des Strafvollzugs unverzichtbar ist, kann sich das
Widerrufsgericht an vormals getroffenen Prognosen nicht mehr
orientieren, wenn sich die Lebensverhältnisses des Verurteilten auch
wegen der Dauer der seitdem vollzogenen Freiheitsstrafe verändert
haben, um eine bereits begonnene soziale Integration nicht nachhaltig
zu gefährden.
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