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Dienstag, 17. März 2015

Verhältnismäßigkeit bei Durchsuchungen im Rahmen von länger zurückliegenden Tatverdachten

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Durchsuchungen aufgrund von bereits länger zurückliegenden Tatverdachten grundsätzlich verhältnismäßig sind. Dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgt zwar das verfassungsrechtliche Gebot der hinreichenden Erfolgsaussicht einer Durchsuchung, jedoch ist diesem genüge getan, wenn aufgrund kriminalistischer Erfahrung eine Vermutung dafür besteht, dass die gesuchten Beweismittel – beispielsweise Drogen – bei den Durchsuchungsmaßnahmen auch (noch) aufgefunden werden können. Je länger aber der spätestmögliche Tatzeitpunkt zurückliegt, umso höher werden die Anforderungen an die Begründung einer gleichwohl noch bestehenden Erfolgsaussicht.

Dienstag, 30. Oktober 2012

Bewährungswiderruf - aktuelle Entscheidungen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Bewährungswiderruf nur dann in Betracht kommt, wenn dem Verurteilten zuvor durch das Gericht selbst, und nicht lediglich durch den Bewährungshelfer unmissverständlich verdeutlicht wurde, welche Bemühungen von ihm erwartet werden und in welchem Falle er einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung zu erwarten habe. Das Kammergericht hat entschieden, dass auch eine erneute Straffälligkeit keinen zwingenden Bewährungswiderruf nach sich zieht, wenn trotzdem eine hohe Wahrscheinlichkeit auf ein künftig straffreies Leben bestehe. Das Kammergericht hat zudem entschieden, dass neue Straftaten in bewährungsfreier Zeit zwischen dem Ende der ursprünglich bestimmten Bewährungszeit und deren Verlängerung einen Widerruf der Bewährung dann nicht begründen können, wenn der Verurteilte nicht zuvor auf die Möglichkeit einer Verlängerung der Bewährungszeit hingewiesen worden ist. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung nur dann widerrufen werden kann, wenn die Begehung der neuen Straftat aufgrund eines glaubhaften Geständnisses oder einer rechtskräftigen Verurteilung tatsächlich feststehe. Ein bloßer Tatverdacht reiche hierfür nicht aus. Aus dem Schweigen des Verurteilten zum neuen Tatvorwurf vor der Strafvollstreckungskammer kann nicht geschlossen werden, dass er den neuen Tatvorwurf nicht entgegen trete und er die neue Tat begangen habe. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass im Hinblick auf die Unschuldsvermutung ein Bewährungswiderruf ausscheidet, wenn ein Verurteilter anlässlich seiner richterlichen Vernehmung im Rahmen der Haftbefehlseröffnung zu seiner Sache schweigt. Dies gilt auch dann, wenn er zuvor in mehreren polizeilichen Vernehmungen geständig war.