Der
BGH hat beschlossen, dass für die Straftat eines Rechtsanwalts, der
den Tatbestand der Untreue ausschließlich dadurch verwirklicht, in
dem er pflichtwidrig dem Mandanten oder einem Dritten zustehende
Gelder nicht weiterleitet, sondern auf seinem Geschäftskonto
belässt, die Strafmilderungsvorschrift des § 313 Abs. 2 StGB
zugutekommt. Die Unterscheidung zwischen den Begehungsformen der
Untreue durch aktives Tun oder Unterlassen hat sich daran zu
orientieren, ob zu dem bloßen Gelderhalt ein Tätigwerden des
Rechtsanwalts, wie zum Beispiel dem Verwenden des Geldes zu eigenen
Zwecken oder dem Ableugnen des Zahlungseingangs hinzutritt oder sich
der Vorwurf im bloßen Untätigbleiben nach Zahlungserhalt erschöpfe.
Wissenswertes und Neuigkeiten zu rechtlichen Themenbereichen - Erläuterungen von Fachbegriffen - Aktuelles und Spannendes zu den Rechtsgebieten Strafrecht, Jugendstrafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrechtliche Streitigkeiten, Bußgeldverfahren und auch anderen Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Axel F. Schierholz aus Berlin (Mitte - Moabit - Tiergarten).
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Mittwoch, 25. November 2015
Dienstag, 3. November 2015
Bundesgerichtshof zum Thema Drohungscharakter und Betrug im Internetversandhandel
- Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, dass auch eine bloße „Warnung“ Drohungscharakter haben kann. Abgrenzung von Warnung und Drohung sei ebenso aus der Sicht des Empfängers zu bestimmen, wie die Frage, ob das angekündigte ein empfindliches Übel sei. Das in Aussicht stellen einer Strafanzeige in einem anwaltlichen Mahnschreiben kann in diesen Fällen ein besonderes Gewicht erlangen. Ebenso wie die Position des Bedrohten das Gewicht einer Drohung mindern kann, kann das Gewicht einer Drohung durch die berufliche Stellung des Drohenden erhöht werden.
- Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, dass in den Urteilsgründen zum Betrug zum Nachteil eines Internetversandhandels grundsätzlich festzustellen und darzulegen ist, welche irrigen Vorstellungen diejenige Person hatte, die die Vermögensverfügung getroffen hat. Es sei daher zwingend erforderlich, die irrende Person zu ermitteln und in der Hauptverhandlung über die tatrelevante Vorstellung zu vernehmen.
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Dienstag, 13. Oktober 2015
Interessante Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.10.2015
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zum Schadensersatz dem Grunde nach wegen Nichtnominierung des Dreispringers Charles Friedek für die Olympischen Spiele 2008 in Peking.
Der Kläger, der seit dem Jahr 1997 professioneller Leichtathlet in der Disziplin Dreisprung war, fordert von dem beklagten Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), einem eingetragenen Verein, Schadensersatz, weil dieser ihn nicht als Leichtathlet für die Olympischen Sommerspiele in Peking (15. bis 24. August 2008) nominiert hat.
[...]
Der unter anderem für das Vereinsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsurteil auf die Revision des Klägers aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen das Grundurteil des Landgerichts zurückgewiesen. Der Beklagte ist als Monopolverband zur Nominierung von Athleten, welche die vom Beklagten selbst gestellten Nominierungsvoraussetzungen erfüllen, verpflichtet. Diese Pflicht hat der Beklagte schuldhaft verletzt, wie das Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts sind die Nominierungsrichtlinien des Beklagten bei dem gebotenen objektiven Verständnis dahin auszulegen, dass der Kläger die Olympianorm im Dreisprung mit dem zweimaligen Erreichen der B-Norm in einem Wettkampf erfüllt hatte. Im weiteren Verfahren wird das Landgericht nunmehr über die Höhe des dem Kläger dem Grunde nach zustehenden Schadensersatzanspruchs zu entscheiden haben.
LG Frankfurt - Urteil vom 15. Dezember 2011 - 2-13 O 302/10 (CaS 2012, 67) OLG Frankfurt - Urteil vom 20. Dezember 2013 - 8 U 25/12 (SpuRt 2014, 74 = CaS 2014, 48) ____________________
Quelle:
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Donnerstag, 10. September 2015
Der Bundesgerichtshof zum Totschlag und Körperverletzungsvorsatz
Der
Bundesgerichtshof hat zum minderschweren Fall des Totschlags
ausgeführt, dass eine für sich gesehen nicht als gravierend
einzustufende Provokation dann als „schwer“ zu bewerten ist, wenn
sie nach einer Reihe von Kränkungen oder ehrverletzenden Situationen
der „Tropfen“ war, der das „Fass zum Überlaufen brachte“.
Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das starke Schütteln eines
Säuglings nicht zwingend einen Körperverletzungsvorsatz
dokumentiert. Obwohl allgemein bekannt ist, dass das starke Schütteln
eines zwei Monate alten Säuglings zu einer erheblichen
Beeinträchtigung seiner Gesundheit und sogar zu lebensgefährdender
Gesundheitsbeschädigung führen kann, kann ein
Körperverletzungsvorsatz zu verneinen sein. Dies gilt dann, wenn der
Täter sich in der konkreten Tatsituation aufgrund seiner kognitiven
Einschränkungen dieser Gefahr nicht bewusst war und diese sich für
ihn aufgrund der ersten unkontrollierten Bewegung des kindlichen
Kopfes auch nicht erschloss.
Montag, 24. August 2015
Spannendes aus den Gerichten
- Das OLG Hamburg hat beschlossen, dass eine inhaltlich unzutreffende oder unzureichende Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung und in Abwesenheit des Angeklagten geführte Erörterungen grundsätzlich dessen Verteidigungsposition berührt. Aus diesem Grunde kann das Beruhen des späteren Urteils auf diesem Rechtsmangel nicht ausgeschlossen werden; es liegt ein Revisionsgrund vor.
- Für die Beurteilung einer bewussten Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit eines Opfers beim Tötungsversuch ist nach Meinung des BGH`s grundsätzlich auf die Lage zu Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs und damit den Eintritt der Tat in das Versuchsstadium abzustellen. Hängt die Umsetzung des geplanten Tötungsverhaltens jedoch noch vom Eintritt der Bedingung ab, das Opfer werde den Täter beispielsweise wieder abweisen, so scheidet das Mordmerkmal der Heimtücke aus.
- Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, dass eine Zurechnung eines von einem Mittäter verwirklichtem Mordmerkmals – hier die niedrigen Beweggründe – nach § 25 Abs. 2 StGB auch dann nicht möglich ist, wenn insoweit „Solidarität“ festgestellt wurde.
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Donnerstag, 30. Juli 2015
Anspruch auf Übersetzung in die Muttersprache
Ein
Angeklagter hat stets Anspruch auf Übersetzung der gegen ihn
gerichteten Anklageschrift. Er hat das Recht, innerhalb möglichst
kurzer Zeit in seiner Muttersprache in allen Einzelheiten über Art
und Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu
werden. Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, dass dies
grundsätzlich schon vor der Hauptverhandlung zu geschehen hat und
auch in dem Fall, in welchem dem Angeklagten ein Verteidiger
beigeordnet wurde. Eine mündliche Übersetzung der Anklageschrift
genüge nur in Ausnahmefällen. Dies dann, wenn der
Verfahrensgegenstand tatsächlich und rechtlich einfacher Art sei.
Montag, 3. März 2014
Interessante Entscheidungen im Jugendstrafrecht
Das
Amtsgericht Lübeck hat entschieden, dass keine „Schwere der
Schuld“ vorliegt, die zur Verhängung einer Jugendstrafe führt,
wenn ein Heranwachsender eine Woche nach Erteilung der Fahrerlaubnis
aus Übermut einen Unfall verursacht, der zum Tod eines anderen
Verkehrsteilnehmers führt.
Der
BGH hat entschieden, dass die Frage, ob ein heranwachsender Täter
noch einem Jugendlichen gleichsteht, nicht von Reifeverzögerungen im
Tatzeitpunkt im Verhältnis zu einem Jugendlichen abhängig gemacht
werden dürfe. Der Maßstab für die Reifebeurteilung ist nicht das
Zurückbleiben hinter einem imaginären 17-jährigen Jugendlichen.
Maßgebend ist vielmehr, ob sich der einzelne Heranwachsende noch in
einer für Jugendliche typischen Entwicklungsphase befand.
Mittwoch, 26. Februar 2014
Urteil auf ein Rechtsmittel zu Gunsten des Angeklagten - Neues vom Bungesgerichtshof
Der
Bundesgerichtshof hat folgendes entschieden: Wird ein Urteil auf ein
Rechtsmittel zu Gunsten des Angeklagten aufgehoben und trifft der
neue Tatrichter Feststellungen, welche die Tat in einem wesentlich
milderen Licht erscheinen lassen, dann muss dieser seine Entscheidung
eingehend begründen, wenn er dennoch eine gleich hohe Jugendstrafe
für erforderlich hält.
Die
Höhe der zu verhängenden Jugendstrafe bemisst sich auch dann stets
nach erzieherischen Gesichtspunkten, wenn deren Verhängung
vollständig oder auch nur teilweise auf die Schwere der Schuld
gestützt wird. Das Maß der erforderlichen erzieherischen Einwirkung
lässt sich regelmäßig jedoch nicht ohne Betrachtung des Umfangs
des dem Angeklagten zuzurechnenden Tatunrechts ermitteln.
Dienstag, 11. Februar 2014
Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten
Der
Bundesgerichtshof hat folgendes entschieden: Wird ein Urteil auf ein
Rechtsmittel zu Gunsten des Angeklagten aufgehoben und trifft der
neue Tatrichter Feststellungen, welche die Tat in einem wesentlich
milderen Licht erscheinen lassen, dann muss dieser seine Entscheidung
eingehend begründen, wenn er dennoch eine gleich hohe Jugendstrafe
für erforderlich hält.
Die
Höhe der zu verhängenden Jugendstrafe bemisst sich auch dann stets
nach erzieherischen Gesichtspunkten, wenn deren Verhängung
vollständig oder auch nur teilweise auf die Schwere der Schuld
gestützt wird. Das Maß der erforderlichen erzieherischen Einwirkung
lässt sich regelmäßig jedoch nicht ohne Betrachtung des Umfangs
des dem Angeklagten zuzurechnenden Tatunrechts ermitteln.
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Donnerstag, 6. Februar 2014
Bemessung einer Jugendstrafe - Entscheidung vom Bundesgerichtshof
Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Bemessung einer
Jugendstrafe die positiven Entwicklungen seit der Tat, insbesondere
eine Konsolidierung der Lebensverhältnisse des Angeklagten für das
Maß der erforderlichen Erziehung von Bedeutung sind. Das Gericht
muss an dieser Stelle auch berücksichtigen, dass eine nicht
aussetzungsfähige Jugendstrafe – eine Jugendstrafe ohne Bewährung
– dieser positiven Entwicklung in Freiheit ein Ende setzt. Daher
muss die Konsolidierung der Lebensverhältnisse des Angeklagten
ausdrücklich in die Strafbemessung auch bei der Frage der Bewährung
einbezogen werden.
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Dienstag, 7. Januar 2014
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zu sexuellem Missbrauch und sexueller Nötigung von Kindern
Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Tatbestand des § 176
Abs. 5 StGB – sexueller Missbrauch von Kindern – in der
Alternative des „Anbietens“ auch dann erfüllt ist, wenn der
Täter gegenüber einer oder mehreren Personen ausdrücklich oder
auch nur konkludent erklärt, er sei willens und in der Lage ein Kind
für sexuelle Handlungen nach dieser Norm zur Verfügung zu stellen.
Hierbei ist es nicht erforderlich, dass er sein Versprechen auch
erfüllen will. Es reicht vielmehr aus, wenn das Angebot als ernst
gemeint erscheint und der Täter dies auch in seinen (bedingten)
Vorsatz aufgenommen hat.
Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Strafbarkeit wegen
sexueller Nötigung durch Ausnutzung des Opfers in einer schutzlosen
Lage voraussetze, dass die Schutzlosigkeit eine Zwangswirkung auf das
Opfer in der Weise entfaltet, dass es aus Angst vor einer
Gewalteinwirkung des Täters in Gestalt von Körperverletzungs- oder
gar Tötungshandlungen einen – grundsätzlich möglichen –
Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle
Handlungen vornimmt oder duldet.
Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine E-Mail, in welcher
lediglich mit Worten der an einem Kind vorgenommene sexuelle
Missbrauch geschildert wird, keine kinderpornographische Schrift i.
S. d. § 184b Abs. 2 und Abs. 4 StGB darstellt.
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Donnerstag, 5. Dezember 2013
Aktuelles vom Bundesgerichtshof (Selbstbelastungsfreiheit, Revisionsgrund, Strafobergrenze)
Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Selbstbelastungsfreiheit
einen hohen Rang genießt. Er gebietet es, dass Spontanäußerungen,
insbesondere zum Randgeschehen einer Straftat, nicht zum Anlass für
sachaufklärende Nachfragen genommen werden dürfen, wenn der
Beschuldigte nach Belehrung zunächst Rücksprache mit seinem
Verteidiger begehrt und gegenüber den Polizeibeamten erklärt, von
seinem Schweigerecht Gebrauch machen zu wollen. Widrigenfalls liegt
ein Beweisverwertungsverbot vor.
Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es keinen absoluten
Revisionsgrund darstellt, wenn ein Vorsitzender vor Beginn der
Hauptverhandlung nicht mitgeteilt hat, ob Erörterungen über die
Möglichkeit einer Verständigung stattgefunden haben. Das
angesprochene Urteil beruht in diesem Fall nicht auf der
Nichtmitteilung, wenn es sich zweifelsfrei aus den Akten ergibt, dass
keinerlei derartige Gespräche stattgefunden haben.
Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch die Nichtangabe einer
Strafobergrenze „für
den Fall des Bestreitens“
bei einem Urteil, welchem eine Verständigung vorausgegangen ist,
keinen Rechtsfehler darstellt.
Donnerstag, 23. Mai 2013
Kurz und Knapp - Neues aus der Rechtswelt
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit umso weniger auf die festgestellte Blutalkoholkonzentration des Angeklagten ankommt, je mehr andere tragfähige psychodiagnostische Beweisanzeichen zur Verfügung stehen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer aus Rechtsgründen nicht angezeigten und somit objektiven verfahrensfehlerhaften Vereidigung gemäß § 59 StPO die Annahme eines minderschweren Falles geboten sei.
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass die Diensthandlung eines Polizeibeamten dann rechtswidrig im Sinne des § 113 Abs. 3 Satz 1 StGB sei, wenn er dem Betroffenen falsch belehrt hat.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer aus Rechtsgründen nicht angezeigten und somit objektiven verfahrensfehlerhaften Vereidigung gemäß § 59 StPO die Annahme eines minderschweren Falles geboten sei.
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass die Diensthandlung eines Polizeibeamten dann rechtswidrig im Sinne des § 113 Abs. 3 Satz 1 StGB sei, wenn er dem Betroffenen falsch belehrt hat.
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Donnerstag, 2. Mai 2013
"Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Teil 3
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Begründung der "Schwere
der Schuld" im Jugendstrafrecht nicht pauschal mit den durch die
Tatbegehung hervorgetretenen Defiziten begründet werden kann. Diese
Defizite treten nämlich regelmäßig bei der Begehung von Straftaten
hervor.
Dienstag, 29. Januar 2013
Neue Entscheidungen des Bundesgerichtshofes
Der Bundesgerichtshof hat entschieden,
- ... dass ein Gericht gegen seine Aufklärungspflicht verstößt, wenn es keine Zwangsmittel gegen einen Zeugen verhängt, der grundlos seine Aussage verweigert. Wenn dessen Aussage für die Überzeugungsbildung des Gerichtes von erheblicher Bedeutung wäre, muss es zu Zwangsmitteln nach § 70 StPO greifen.
- ... dass ein sich aufdrängendes Falschbelastungsmotiv und die mangelhafte Qualität einer Aussage in die Erörterung der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Belastungszeugen einzubeziehen sei. In diesem Falle sei zu erörtern, ob die unerklärlichen Erinnerungslücken des Zeugen die insgesamt belastende Aussage nicht vollständig entwerten. Aussageentwicklung und Aussagekonstanz müssen im Urteil wiedergegeben und erörtert werden. Sonst ist dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Entscheidung des Instanzgerichts nicht möglich.
- ... dass in den Fällen, in welchen Aussage gegen Aussage stets der entscheidende Teil der Zeugenaussage in die Urteilsgründe aufgenommen werden muss, der einer anderen Aussage entgegen steht. Sonst ist es dem Revisionsgericht nicht möglich, die Beweiswürdigung insgesamt zu überprüfen.
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Dienstag, 20. November 2012
Urteil im "Kieler Ehrenmordfall": Keine Tötung aus niedrigen Beweggründen
Zitat aus der offiziellen Pressemitteilung Nr. 194/2012 des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2012:
"Das Landgericht Kiel hat fünf Angeklagte wegen Totschlags zu mehrjährigen Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt. Gegenstand war die gemeinschaftliche, möglicherweise spontan geplante Tötung eines Mannes, der eine Liebesbeziehung zu einer nach islamischem Recht mit einem der Angeklagten verheirateten Frau eingegangen war. Die Staatsanwaltschaft hat ihre mit dem Ziel einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen (sogenannter Ehrenmord) eingelegte Revision zurückgenommen. Die Rechtsmittel eines Nebenklägers und von vier Angeklagten hat der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig."
Montag, 22. Oktober 2012
Interessantes zum Thema der Zueignungsabsicht eines Täters
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es an dem für eine Aneignung erforderlichen Willen eines Täters fehlt, wenn er beim Raub das tatbestandlich erforderliche Nötigungsmittel nur zur Erzwingung einer Gebrauchsanmaßung einsetzt. Dasselbe gilt, wenn er die fremde Sache nur wegnimmt, um sie zu zerstören, zu vernichten, preiszugeben, wegzuwerfen, beiseite zu schaffen, zu beschädigen oder sie als Druckmittel zur Forderungsdurchsetzung zu nutzen oder auch um den Eigentümer durch den bloßen Sachentzug einfach nur zu ärgern.
An der Zueignungsabsicht des Täters fehlt es immer dann, wenn er die entwendete Sache unmittelbar nach deren Erlangung zerstören will oder den mit seiner Tat verbundenen Vermögensvorteil lediglich als notwendige Folge seines ausschließlich auf einen anderen Zweck gerichteten Verhaltens hinnimmt.
Mittwoch, 17. Oktober 2012
Benzindiebstahl - Diebstahl oder Betrug?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bei einem "Benzindiebstahl" keine Unterschlagung und auch kein Diebstahl vorliegt, wenn der Täter von Anfang an bestrebt war, Benzin an einer Tankstelle an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten. In dem Fall liegt ein Betrug vor. Wurde er weder vom Tankwart noch von dessen Mitarbeitern bemerkt, ist regelmäßig von einem versuchten Betrug, nicht aber von einem vollendeten, auszugehen.
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