Wissenswertes und Neuigkeiten zu rechtlichen Themenbereichen - Erläuterungen von Fachbegriffen - Aktuelles und Spannendes zu den Rechtsgebieten Strafrecht, Jugendstrafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrechtliche Streitigkeiten, Bußgeldverfahren und auch anderen Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Axel F. Schierholz aus Berlin (Mitte - Moabit - Tiergarten).
Freitag, 4. Oktober 2013
"Schutzwaffen"
Das Oberlangesgericht Hamm hat entschieden, dass solgenannte
"Schutzwaffen" im Sinne der §§ 17a Abs. 1, 27 Abs. 2 Nr.1
Versammlungsgesetz ausschließlich solche Gegenstände sind, die nach
jeder Zweckbestimmung, ihrer Konstruktion oder nach Ihrem besonderen
Eigenschaften von vornerein dazu bestimmt sind, dem Schutz des Körpers
zur Verteidigung gegen Angriffe bei kämpferischen Auseinandersetzungen
dienen. Die Strafbarkeit für das Mitführen eines solchen Gegenstands
setzt daneben in subjektiver Hinsicht den (nach außen) erkennbaren
Willen des Angeklagten voraus, diesen Gegenstand auch als Schutzwaffe zu
verwenden, um sich der Anwendung unmittelbar zwangs zurch Polizeikräfte
zu widersetzen.