Samstag, 28. September 2013

"Gerichtsbekannt"

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn ein Richter außerhalb einer Hauptverhandlung erlangtes Wissen ohne förmliche Beweiserhebung in der Hauptverhandlung zum Nach teil des Angeklaglten gewährtz wird. Die üblicherweise als "Gerichtsbekannt" zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemachten Tatsachen können insbesondere auf diese Art dann nicht engeführt werden, wenn sie erst nach einer gleichsamen "privaten Beweisaufnahme" des Gerichts außerhalb der Hauptverhandlung in "Gerichtsbekannnt" gemacht weden.