Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass einem Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht, wenn er sich der Gefahr aussetzt, wegen einer Straftat verfolgt zu werden. Im vorliegenden Fall hätten seine wahrheitsgemäßen Angaben zu eigenen Betäubungsmitteldelikten dazu führen können, dass die von ihm benannten „Dealer“ ihrerseits gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben über die mit ihm abgeschlossenen Drogengeschäfte machen würden, die bislang (noch) nicht Gegenstand von Strafverfahren gegen den Zeugen gewesen sind.