Dienstag, 19. Februar 2013

Pflichtverteidigerbestellung

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass einem Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung auch dann positiv zu entsprechen sei, wenn der Antrag rechtzeitig vor der Haftentlassung des Beschuldigten gestellt worden ist, das Gericht jedoch – aus nicht nachvollziehbaren Gründen – über das Gesuch erst nach der Haftentlassung des Angeklagten entschieden hat. Einer Beschwerde des Angeklagten gegen die Ablehnung der Beiordnung ist zu entsprechen.

Mittwoch, 13. Februar 2013

Interessantes zum Auskunftsverweigerungsrecht

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass einem Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht, wenn er sich der Gefahr aussetzt, wegen einer Straftat verfolgt zu werden. Im vorliegenden Fall hätten seine wahrheitsgemäßen Angaben zu eigenen Betäubungsmitteldelikten dazu führen können, dass die von ihm benannten „Dealer“ ihrerseits gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben über die mit ihm abgeschlossenen Drogengeschäfte machen würden, die bislang (noch) nicht Gegenstand von Strafverfahren gegen den Zeugen gewesen sind.

Freitag, 8. Februar 2013

Entscheidungen des Kammergreichts zur vermilderten Schuldfähigkeit und zum Rechtsmittelverzicht

  1. Das Kammergericht hat entschieden, dass in den Entscheidungsgründen nur dann die Voraussetzungen einer vermilderten Schuldfähigkeit oder einer Schuldunfähigkeit überprüft werden können, wenn das Instanzgericht hierzu nachvollziehbare und konkrete Feststellungen getroffen hat. Für die Steuerungsfähigkeit ist hierbei maßgeblich, wann der Alkohol- oder/und Drogenkonsum begonnen und geendet hat, wie dieser verlief, welche Mengen konsumiert worden sind, wie hoch das Körpergewicht des Angeklagten zur Tatzeit war und welche Nahrung er aufgenommen hat. Das Tatgericht muss auch darlegen, worauf seine Feststellungen im Einzelnen beruhen.
  2. Das Kammergericht hat entschieden, dass ein vom Angeklagten erklärter Rechtsmittelverzicht dann unwirksam ist, wenn ihm trotz notwendiger Verteidigung im Sinne des § 140 StPO kein Verteidiger zur Seite stand. Diese Auffassung teilt auch das OLG Naumburg. Nach dem OLG Celle gilt dies auch für eine Rechtsmittelbeschränkung.