Das
Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass ein
Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr. 1 StPO lediglich das
Vorliegen einer objektiv unechten Urkunde voraussetzt, nicht hingegen
eine damit verbundene Straftat. Dem steht auch die restriktive
Auslegung des § 359 Nr. 1 StPO nicht entgegen. Ein
bewusster oder doch sehr schwerwiegender Angriff auf die
Beweisgrundlage ist auch dann bereits gegeben, wenn die Urkunde, auf
welcher die Verurteilung beruhte, objektiv unecht ist.
Wissenswertes und Neuigkeiten zu rechtlichen Themenbereichen - Erläuterungen von Fachbegriffen - Aktuelles und Spannendes zu den Rechtsgebieten Strafrecht, Jugendstrafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrechtliche Streitigkeiten, Bußgeldverfahren und auch anderen Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Axel F. Schierholz aus Berlin (Mitte - Moabit - Tiergarten).
Montag, 23. Dezember 2013
Mittwoch, 11. Dezember 2013
Polizeivermerk und polizeiliche Ermittlungshandlungen
Das
Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass die seitens der
Verteidigung erhobene Rüge, das Urteil beruhe auf einer unzulässigen
Verlesung eines Polizeivermerks dann nicht ordnungsgemäß erhoben
worden ist, wenn offen bleibt, ob der Verfasser des Polizeivermerks
in der Hauptverhandlung selbst als Zeuge vernommen worden ist. Nur
dann lasse sich beurteilen, ob durch die Verlesung des in Rede
stehenden Vermerks, die Vernehmung des Polizeizeugen nur ergänzt
oder ersetzt worden ist.
Das
Gericht hat darüber hinaus klargestellt, dass das Gesetz
grundsätzlich die Verlesung aller Protokolle und Vermerke über
polizeiliche Ermittlungshandlungen erlaube, soweit die (gerichtliche)
Aufklärungspflicht nicht die Vernehmung des Urhebers des Vermerks
gebiete. Dies gilt natürlich nicht für Zeugenvernehmungen und deren
Protokollierungen.
Donnerstag, 5. Dezember 2013
Aktuelles vom Bundesgerichtshof (Selbstbelastungsfreiheit, Revisionsgrund, Strafobergrenze)
Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Selbstbelastungsfreiheit
einen hohen Rang genießt. Er gebietet es, dass Spontanäußerungen,
insbesondere zum Randgeschehen einer Straftat, nicht zum Anlass für
sachaufklärende Nachfragen genommen werden dürfen, wenn der
Beschuldigte nach Belehrung zunächst Rücksprache mit seinem
Verteidiger begehrt und gegenüber den Polizeibeamten erklärt, von
seinem Schweigerecht Gebrauch machen zu wollen. Widrigenfalls liegt
ein Beweisverwertungsverbot vor.
Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es keinen absoluten
Revisionsgrund darstellt, wenn ein Vorsitzender vor Beginn der
Hauptverhandlung nicht mitgeteilt hat, ob Erörterungen über die
Möglichkeit einer Verständigung stattgefunden haben. Das
angesprochene Urteil beruht in diesem Fall nicht auf der
Nichtmitteilung, wenn es sich zweifelsfrei aus den Akten ergibt, dass
keinerlei derartige Gespräche stattgefunden haben.
Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch die Nichtangabe einer
Strafobergrenze „für
den Fall des Bestreitens“
bei einem Urteil, welchem eine Verständigung vorausgegangen ist,
keinen Rechtsfehler darstellt.
Donnerstag, 17. Oktober 2013
"Gebot der bestmöglichen Sachaufklärungen"
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die ausreichende
richterliche Sachaufklärung und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende
Grundlage die Unverzichtbare voraussetzung eines Rechtstaatlichen
Verfahrens bei Entscheidungen über den Entzug der persönlichen Freiheit -
vorliegend den Wideruf einer Aussetzung der Sicherungsverwahrung zur
Bewährung ist. Die richterliche Aufklärungspflicht folgt auch in diesem
Fall dem sogenannten "Gebot der bestmöglichen Sachaufklärungen". Für den
Fall dass das Gericht eine Auswahl unter mehreren Beweismitteiln hat,
muss es auf qualitativ Gute, saachnahe Beweise zurückgreifen.
Donnerstag, 10. Oktober 2013
"Zusammenrottung"
Das OLG Naumburg hat entschiden, dass der Bergiff der "Zusammenrottung"
im Sinne des Versammlungsgesetzes einen friedensstörenden Willen im
Sinne einer rechtswidrigen Absicht voraussetzt. Dies ist weder allein
durch das Skandieren von Parolen, noch durch das bloße Zulaufen auf eine
Polizeikette gegeben. Eine "Zusammenrottung" ist auch nicht bereits
deshalb gegeben, wen einige der Versammlungsteilnhmer vermummt sind. Vom
Verhalten eines Einzelnen kann nämlich nicht zwingend auf
eingeschlossenes Auftreten einer Menge geschlossen welden.
Freitag, 4. Oktober 2013
"Schutzwaffen"
Das Oberlangesgericht Hamm hat entschieden, dass solgenannte
"Schutzwaffen" im Sinne der §§ 17a Abs. 1, 27 Abs. 2 Nr.1
Versammlungsgesetz ausschließlich solche Gegenstände sind, die nach
jeder Zweckbestimmung, ihrer Konstruktion oder nach Ihrem besonderen
Eigenschaften von vornerein dazu bestimmt sind, dem Schutz des Körpers
zur Verteidigung gegen Angriffe bei kämpferischen Auseinandersetzungen
dienen. Die Strafbarkeit für das Mitführen eines solchen Gegenstands
setzt daneben in subjektiver Hinsicht den (nach außen) erkennbaren
Willen des Angeklagten voraus, diesen Gegenstand auch als Schutzwaffe zu
verwenden, um sich der Anwendung unmittelbar zwangs zurch Polizeikräfte
zu widersetzen.
Montag, 30. September 2013
"in dubio proreo"
Der Bundesgerichtshof hat eintschieden, dass der Rechtsgrundsatz "in
dubio proreo" acuh bei einer Entscheidung über die Voraussetzungen einer
Verminderten Schuldfähigkeit gem. § 21 StGB zur Anwendung kommen. Dies
gilt insbesondere dann, wenn nicht behebbare Zweifel darüber bestehen,
wie stark der psychische Ausnahmezustand eines Angeklagten war oder wie
tief sich seine schwere seelische Störung auf die Tatentstehung
ausgewirkt hat.
Samstag, 28. September 2013
"Gerichtsbekannt"
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es grundsätzlich
ausgeschlossen ist, wenn ein Richter außerhalb einer Hauptverhandlung
erlangtes Wissen ohne förmliche Beweiserhebung in der Hauptverhandlung
zum Nach teil des Angeklaglten gewährtz wird. Die üblicherweise als
"Gerichtsbekannt" zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemachten
Tatsachen können insbesondere auf diese Art dann nicht engeführt werden,
wenn sie erst nach einer gleichsamen "privaten Beweisaufnahme" des
Gerichts außerhalb der Hauptverhandlung in "Gerichtsbekannnt" gemacht
weden.
Donnerstag, 26. September 2013
Ortsabwesenheit
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Wiedereinsetzung
in den vorigen Stand nach urlaubsbedingter Ortsabwesenheit nicht
allein deswegen abgelehnt werden darf, weil der Betroffene keine
besonderen Vorkehrungen für den Fall der Zustellung von Gerichtspost
getroffen hat. Hierbei soll allein entscheend seit, dass dessen
Ortsabwesenheit nur vorübergehender Natur - längstens etwa 6 Wochen -
war. Dies gilt entgegen der bisherigen Rechtssprechungen auch dann, wenn
er weiss, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist.
Donnerstag, 23. Mai 2013
Kurz und Knapp - Neues aus der Rechtswelt
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit umso weniger auf die festgestellte Blutalkoholkonzentration des Angeklagten ankommt, je mehr andere tragfähige psychodiagnostische Beweisanzeichen zur Verfügung stehen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer aus Rechtsgründen nicht angezeigten und somit objektiven verfahrensfehlerhaften Vereidigung gemäß § 59 StPO die Annahme eines minderschweren Falles geboten sei.
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass die Diensthandlung eines Polizeibeamten dann rechtswidrig im Sinne des § 113 Abs. 3 Satz 1 StGB sei, wenn er dem Betroffenen falsch belehrt hat.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer aus Rechtsgründen nicht angezeigten und somit objektiven verfahrensfehlerhaften Vereidigung gemäß § 59 StPO die Annahme eines minderschweren Falles geboten sei.
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass die Diensthandlung eines Polizeibeamten dann rechtswidrig im Sinne des § 113 Abs. 3 Satz 1 StGB sei, wenn er dem Betroffenen falsch belehrt hat.
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Dienstag, 7. Mai 2013
Jugendstrafe wegen "schädlicher Neigungen"
Das Amtsgericht Rudolstadt hat entschieden, dass allein die Begehung mehrerer fortgesetzter kleinerer Ladendiebstähle nicht zur Verhängung einer Jugendstrafe wegen „schädlicher Neigungen“ führen kann. Taten dieser Art mögen „gemeinlästig“ sein, können jedoch unter Berücksichtigung des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht zur Jugendstrafe führen.
Donnerstag, 2. Mai 2013
"Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Teil 3
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Begründung der "Schwere
der Schuld" im Jugendstrafrecht nicht pauschal mit den durch die
Tatbegehung hervorgetretenen Defiziten begründet werden kann. Diese
Defizite treten nämlich regelmäßig bei der Begehung von Straftaten
hervor.
Donnerstag, 11. April 2013
"Schwere der Schuld“ im Jugendstrafecht - Teil 2
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verhängung von Jugendstrafe wegen "Schwere der Schuld" nicht auf die nur formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht gestützt werden kann. Den Entscheidungsgründen muss zu entnehmen sein, dass der Erziehungsgedanke in seiner Bedeutung abgewogen wurde und bei der Ermessung der Jugendstrafe dem Tatunrecht die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Jugendlichen entgegen gestellt wurde.
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Schwere der Schuld
Mittwoch, 10. April 2013
"Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Teil 1
Das Kammergericht hat entschieden, dass für die "Schwere der Schuld", welche bei Jungendlichen zur Verhängung von Jugendstrafe führt, immer nur die innere Tatseite entscheidend ist. Deren Bewertung stützt sich ausschließlich auf die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit sowie die Tatmotive des Jugendlichen. Der äußere Unrechtsgehalt der Tat, wie er sich in den gesetzlichen Strafandrohungen niederschlägt, darf daneben allerdings nicht unberücksichtigt bleiben. Die „Schwere der Schuld“ ist daher generell bei Kapitalverbrechen zu bejahen und sonst in der Regel nur bei anderen besonders schweren Taten.
Jugendstrafe darf allerdings nur dann verhängt werden, wenn und insoweit diese aus erzieherischen Gründen auch im Zeitpunkt der Urteilsfindung noch erforderlich ist. Dem Urteil muss sich entnehmen lassen, welche konkreten erzieherischen Einwirkungen auf den Jugendlichen von der Jugendstrafe ausgehen sollen.
Jugendstrafe darf allerdings nur dann verhängt werden, wenn und insoweit diese aus erzieherischen Gründen auch im Zeitpunkt der Urteilsfindung noch erforderlich ist. Dem Urteil muss sich entnehmen lassen, welche konkreten erzieherischen Einwirkungen auf den Jugendlichen von der Jugendstrafe ausgehen sollen.
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Tatmotiv,
Urteil
Montag, 8. April 2013
Interessantes zum Thema Sachbeschädigung, insbesondere "Graffiti"
Das Amtsgericht Tiergarten (Berlin) hat entschieden, dass das Tatbestandsmerkmal der Sachbeschädigung als nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes einer fremden Sache vom optischen Eindruck der Sache insgesamt zum Zeitpunkt der Veränderung – hier eines Graffiti – ab. War das optische Erscheinungsbild des Untergrunds bereits durch das Vorhandensein einer Vielzahl anderer Graffitis geprägt, so ist das Auftragen eines einfachen Schriftzugs auf eine bereits vorhandene großflächige Bemalung als unauffällig zu werten, wenn hierdurch der Gesamtcharakter des Erscheinungsbildes nicht verändert wird.
Dienstag, 19. Februar 2013
Pflichtverteidigerbestellung
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass einem Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung auch dann positiv zu entsprechen sei, wenn der Antrag rechtzeitig vor der Haftentlassung des Beschuldigten gestellt worden ist, das Gericht jedoch – aus nicht nachvollziehbaren Gründen – über das Gesuch erst nach der Haftentlassung des Angeklagten entschieden hat. Einer Beschwerde des Angeklagten gegen die Ablehnung der Beiordnung ist zu entsprechen.
Mittwoch, 13. Februar 2013
Interessantes zum Auskunftsverweigerungsrecht
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass einem Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht, wenn er sich der Gefahr aussetzt, wegen einer Straftat verfolgt zu werden. Im vorliegenden Fall hätten seine wahrheitsgemäßen Angaben zu eigenen Betäubungsmitteldelikten dazu führen können, dass die von ihm benannten „Dealer“ ihrerseits gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben über die mit ihm abgeschlossenen Drogengeschäfte machen würden, die bislang (noch) nicht Gegenstand von Strafverfahren gegen den Zeugen gewesen sind.
Freitag, 8. Februar 2013
Entscheidungen des Kammergreichts zur vermilderten Schuldfähigkeit und zum Rechtsmittelverzicht
- Das Kammergericht hat entschieden, dass in den Entscheidungsgründen nur dann die Voraussetzungen einer vermilderten Schuldfähigkeit oder einer Schuldunfähigkeit überprüft werden können, wenn das Instanzgericht hierzu nachvollziehbare und konkrete Feststellungen getroffen hat. Für die Steuerungsfähigkeit ist hierbei maßgeblich, wann der Alkohol- oder/und Drogenkonsum begonnen und geendet hat, wie dieser verlief, welche Mengen konsumiert worden sind, wie hoch das Körpergewicht des Angeklagten zur Tatzeit war und welche Nahrung er aufgenommen hat. Das Tatgericht muss auch darlegen, worauf seine Feststellungen im Einzelnen beruhen.
- Das Kammergericht hat entschieden, dass ein vom Angeklagten erklärter Rechtsmittelverzicht dann unwirksam ist, wenn ihm trotz notwendiger Verteidigung im Sinne des § 140 StPO kein Verteidiger zur Seite stand. Diese Auffassung teilt auch das OLG Naumburg. Nach dem OLG Celle gilt dies auch für eine Rechtsmittelbeschränkung.
Donnerstag, 31. Januar 2013
Wahlverteidiger
Das Kammergericht hat entschieden, dass der Wahlverteidiger, der sich für einen Angeklagten als Zustellungsbevollmächtigten benannt hat und durch seinen Antrag auf Bestellung als Pflichtverteidiger zwar konkludent sein Mandat niedergelegt hat, wodurch seine allgemeine Strafprozessvollmacht erloschen sei. Die über dieses Mandatsverhältnis hinaus gehende Ernennung zum Zustellungsbevollmächtigen bleibe aber unabhängig hiervon für die gesamte Dauer des Verfahrens bestehen. Sie könne nicht durch eine einseitige Verzichtserklärung des bevollmächtigten Verteidigers vor dem Abschluss des Verfahrens zum Erlöschen gebracht werden. In diesem Falle müsse der Angeklagte selbst gegenüber der Justiz das Erlöschen der Vollmacht anzeigen, nicht jedoch der Vollmachtsempfänger.
Dienstag, 29. Januar 2013
Neue Entscheidungen des Bundesgerichtshofes
Der Bundesgerichtshof hat entschieden,
- ... dass ein Gericht gegen seine Aufklärungspflicht verstößt, wenn es keine Zwangsmittel gegen einen Zeugen verhängt, der grundlos seine Aussage verweigert. Wenn dessen Aussage für die Überzeugungsbildung des Gerichtes von erheblicher Bedeutung wäre, muss es zu Zwangsmitteln nach § 70 StPO greifen.
- ... dass ein sich aufdrängendes Falschbelastungsmotiv und die mangelhafte Qualität einer Aussage in die Erörterung der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Belastungszeugen einzubeziehen sei. In diesem Falle sei zu erörtern, ob die unerklärlichen Erinnerungslücken des Zeugen die insgesamt belastende Aussage nicht vollständig entwerten. Aussageentwicklung und Aussagekonstanz müssen im Urteil wiedergegeben und erörtert werden. Sonst ist dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Entscheidung des Instanzgerichts nicht möglich.
- ... dass in den Fällen, in welchen Aussage gegen Aussage stets der entscheidende Teil der Zeugenaussage in die Urteilsgründe aufgenommen werden muss, der einer anderen Aussage entgegen steht. Sonst ist es dem Revisionsgericht nicht möglich, die Beweiswürdigung insgesamt zu überprüfen.
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