Wissenswertes und Neuigkeiten zu rechtlichen Themenbereichen - Erläuterungen von Fachbegriffen - Aktuelles und Spannendes zu den Rechtsgebieten Strafrecht, Jugendstrafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrechtliche Streitigkeiten, Bußgeldverfahren und auch anderen Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Axel F. Schierholz aus Berlin (Mitte - Moabit - Tiergarten).
Mittwoch, 25. Juli 2012
Aktuelle Entscheidungen zum Thema Beschleunigungsgrundsatz und Verfahrensverzögerung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes vorliegt, wenn sich die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens ohne tragfähigen Grund über mehr als drei Monate verzögert.
Ein Sitzungsintervall von nur zwei Hauptverhandlungsterminen pro Monat wird dem Beschleunigungsverbot bei einer Sitzungsdauer zwischen einer und drei Stunden nicht gerecht, wenn diese Terminierung in den Verantwortungsbereich des Gerichts fällt.
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass eine Verfahrensverzögerung die in den alleinigen Verantwortungsbereich eines Angeschuldigten fällt, nur dann die Aufrechterhaltung von U-Haft nicht begründet, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht hierauf nicht sachgerecht reagiert haben. Nur dann liegt die Verzögerungsursache wieder im Verantwortungsbereich der Justiz.